ZWISCHEN UNIFORMITÄT UND INDIVIDUALITÄT: DRESSCODE AN DER FCSO
„An der FCSO begegnen sich alle Personen mit gegenseitigem Respekt; dies schließt ausdrücklich ein höfliches Verhalten und ehrliches Kommunizieren mit ein.“
So steht es in den Grundsätzen unserer gültigen Schulordnung geschrieben. Verbunden mit den im letzten Schuljahr eingeführten Kleidungsregeln ergibt dies ein interessantes Diskussionsthema.
Da kommt schnell die Frage auf, was richtig ist und welche logischen Argumente existieren.
Um mitdiskutieren zu können, müssen folgende Grundlagen erfüllt sein: Verständnis beider Seiten, Kennen der Schulordnung und eine eigene begründete Meinung.
Angefangen mit dem Verständnis beider Seiten. Welche Seiten gibt es überhaupt? Da wären die Positionen Pro-Kleiderordnung und Kontra-Kleiderordnung, wir nennen diese Uniformität und Individualität.
Die Seite der Uniformität bringt klassische Argumente wie weniger Ablenkungspotential und Mobbing aufgrund der Kleidung. Ich weiß, die ersten schreien schon auf und sagen „Mein Körper ist keine Ablenkung!“, das ist damit auch nicht gemeint. Stell dir einfach mal zwei Klassenräume vor, in einem trägt jeder, was er will und im anderen alle das Gleiche. Der Klassenraum in dem Uniform getragen wird, scheint unendlich langweilig und genau das soll er sein. Durch die Uniform gibt es weniger Ablenkungsreize, die durch Kleidung ausgelöst werden. Fragen wie „Welche Marke das wohl ist?“, „Wo gab es das denn?“ oder „Wieso sollte man sowas tragen?“ kommen nicht mehr auf.
Durch einheitlichere Kleidung wird das Gemeinschaftsgefühl der Schüler gefördert, da die visuelle Gleichheit gestärkt wird. Somit wird jedem Einzelnen vor Augen gehalten, Teil einer großen Gruppe zu sein. Dieses Verständnis fördert schulisch angebrachte Verhaltensweisen.
Neben diesen klassischen Argumenten gibt es auch schulspezifische Argumente, welche aufgrund des christlichen Aspekts oder schulinternen Überlegungen vorgebracht werden können.
Wie angebracht ist es, sich freizügig bekleidet in eine (christliche) Schule zu setzen?
Unsere Schule ist eine Bildungseinrichtung, die nun mal der Bildung dient. Sie ist keine Fashionshow, um seine neusten Klamotten oder seinen Körper zu präsentieren.
Befürworter der Individualität argumentieren unter anderem mit der fehlenden pädagogischen Relevanz und der damit einhergehenden Ablenkung von wichtigeren Problemstellungen. Eine Kleiderordnung trägt nicht zwangsläufig zur Verbesserung der Bildungsqualität bei. Bildung sollte im Mittelpunkt stehen und eine übermäßige Fixierung auf die Kleiderordnung kann von wichtigeren, bildungsrelevanten Problemen ablenken, wie die vermehrte Häufigkeit der Unterrichtsausfälle, die im vergangenen Schuljahr überwiegend die Abschlussjahrgänge in bestimmten Fächern betroffen haben.
Zusätzlich kritisch zu betrachten ist die automatisch immer mit gemeinte Sexualisierung der Schüler – nämlich dadurch, dass man selbst den jüngsten Schülern gewisse Klamotten mit der Begründung der übermäßigen Freizügigkeit verbietet. Ein Mädchen der neunten Klasse bekam vergangenes Schuljahr einen Eintrag ins digitale Klassenbuch, weil sie „zu viel“ Bauch zeigte. Oh ja, genau – das heißt natürlich, wenn das ein Fall für einen so bemerkenswert wichtigen Eintrag ist – dann sollten wir natürlich sofort eine bauchbedeckte Kleiderordnung einführen, um den Unterricht zu retten. Wer hätte gedacht, dass Bauchbedeckung eine ultimative Lösung für unsere schulischen Bildungsprobleme ist?
Weiterhin wird die Möglichkeit seine Klamotten als Medium zu nutzen, seine Persönlichkeit, seine „Individualität“, auszudrücken, eingeschränkt. Alle Schüler haben unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben u n d das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (GG Artikel 2, Absatz 1). Was auch im deutschen Grundgesetz zu finden ist, ist der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3), welcher besagt (wie es der Name schon sagt), dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Nun stellt sich die Frage, ob die Kleiderordnung gerecht angewendet wird oder sich nur auf bestimmte Gruppen bezieht, wodurch diese gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
„An unserer Schule achten wir auf Anstand und das Ehrgefühl der anderen, deshalb achten Schüler, Lehrer und andere Mitarbeiter auf angemessene Kleidung.“ (Schulordnung S.4, Stand Mai 2023)
Man mag glauben, in unserer Schulordnung würde mehr diesbezüglich stehen, insbesondere bei dem Ausmaß, den die Debatte um die Kleiderordnung bereits angenommen hat. Doch dem ist nicht so. Es werden also weder bestimmte Gruppen, seien es Mädchen oder Jungen, direkt angesprochen. Mangelnde Informationen führen zu „Fehlverhalten“. Uns fehlen quantifizierbare Fakten, schwarz auf weiß. Denn, wenn niemand so genau weiß, was mit „angemessener Kleidung“ gemeint ist, kann auch keine klare Grenze gesetzt werden. Was für einen Lehrer vollkommen in Ordnung ist, sieht der andere als klaren Verstoß, also als „unangemessen“ an. Um auf das Grundgesetz zurückzukommen: Nein, die Kleiderordnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Allerdings gibt sie auch nicht viel vor, woraus sich nach unserer Auffassung das eigentliche Problem erschließen lässt:
Es gibt keine Kleiderordnung und doch ist sie präsenter denn je.
Die aktuelle Fassung der Kleiderordnung ist zweifelsohne verbesserungsbedürftig und stellt eine echte Herausforderung dar. Es ist offensichtlich, dass ohne klare und einheitliche Vorgaben keine effektive Kleiderordnung existieren kann. Die momentane Freiheit zur Interpretation führt bedauerlicherweise zu Missverständnissen und unnötigen Bestrafungen. Diese Situation trägt zu vermeidbaren Konflikten zwischen Schülern und Lehrern bei, die sich negativ auf das Schulklima auswirken.
Wie lange sollen wir Schüler noch mit dieser ungeklärten Situation leben?
Fortsetzung folgt ??!!